Verkehrssituation Meckenheimer Straße in Metternich

Die Verkehrssituation ist, insbesondere in den vergangenen Monaten, äußerst belastend für die Anwohner der Meckenheimer Straße in Metternich. Die Belastung der direkten Anwohner ist exorbitant hoch, insbesondere in den Zeiträumen, in denen die L 163 als Ausweichstrecke für die A 61 dient.

Seit geraumer Zeit ist eine Geschwindigkeitsmessanlage auf der Meckenheimer Straße Höhe Hausnummer 75 installiert, welche auch nach unseren Informationen  Daten in Bezug auf die Größe von LKW‘s erfasst. Somit kann klar die Belastung der Meckenheimer Straße nachvollzogen werden. Die FDP Fraktion beantragt hiermit, dem Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Einsicht in die Messprotokolle zu ermöglichen.  

Den Anwohnern wurde in Ortsterminen, sowohl von Straßen NRW sowie auch von der Verwaltung versprochen sich der Situation anzunehmen.  Außer dass man immer wieder von Verständnis für die Belange der Anwohner sprach, ist leider nichts geschehen.  

Im November 2016 fand eine Verkehrsschau mit Straßen NRW in Metternich statt, in deren Ergebnis ein vorübergehendes Provisorium zur Verkehrsberuhigung am Ortsausgang Richtung Heimerzheim (Verschwenkung) bis zu einer festinstallierten Lösung hin zugesagt wurde.  

Wir wissen, dass die L163 nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt; die Belastungen der Anwohner fallen aber gleichwohl in die Zuständigkeit der Gemeinde. Unserer Information nach wurden Messungen durch Straßen NRW   durchgeführt, die den Bau einer Umgehungsstraße nicht rechtfertigen würden. Diese Ergebnisse würden wir auch gerne zur Einsicht vorgelegt erhalten.

Darüber hinaus erfahren wir, ebenfalls von Anwohnern der Meckenheimer Straße, dass Straßen NRW im Mai 2018 entschieden hat, die Fußgängerampel im Ort auf

 2019 zu verschieben, dass das dafür vorgesehene Budget anderweitig ausgegeben worden ist. Zitat aus einer Mail von Straßen NRW an Herrn Josef Schön:

Es haben zwischenzeitlich 2 Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde Weilerswist stattgefunden. Von unserer Seite war vorgesehen, die Signalanlage im 3. Quartal 2018 zu installieren.  Bereits im Mai   wurde uns von der Finanzabteilung unserer Niederlassung mitgeteilt, dass die für den Bau der Fußgängersignalanlage in Metternich vorgesehenen Haushaltsmittel im Jahr 2018 nicht mehr zur Verfügung ständen. Begründung: Finanzierung nicht geplanter Notmaßnahmen im Rahmen der Beseitigung von Unfallhäufungsstellen. Daraufhin haben wir abteilungsintern die Maßnahme zunächst zurückgestellt.  Beabsichtige Realisierung: 1. Quartal 2019

Da stellt sich doch aus unserer Sicht die Frage nach dem Verursacherprinzip. 

Die Fußgängerampel sollte offiziell schon im Frühjahr 2018 installiert worden sein. In diesem Kontext erhielten wir auch die Information, dass die Gemeinde für die Anbringung der Fußgängerampel die entsprechenden Kabel verlegen soll.

Wir fordern hiermit die Verwaltung auf, sich sehr zeitnah mit Straßen NRW bzgl. der hier geschilderten Situation zwecks einer raschen Klärung in Verbindung zu setzen.