Stellungnahme zur Situation im Bauhof
Zurzeit wird die Einstellung eines kaufmännischen Mitarbeiters, die Fremdvergabe des Winterdienstes und die Neuausschreibung einer Stelle im Bauhof heiß diskutiert.
Was war passiert? In den Haushaltsberatungen am 03.04.2017 wurde auf die Position des Bauhofes ein Sperrvermerk gesetzt, der Rat wollte zuerst ein Konzept sehen, wie der Bauhof in Zukunft weitergeführt werden könnte.
Mit Datum 29.05.2017 schrieb Herr Bramer, der derzeitige Leiter der freiwilligen Feuerwehr, einen Dankesbrief an die Bürgermeisterin:“ Er würde die angebotene Stelle als kaufmännischer Mitarbeiter des Bauhofes annehmen“. Dieses unter der Voraussetzung, einer bestimmten Gehaltsstufe angegliedert zu werden. Diese Gehaltsstufe ist höher als die des seinerzeitigen Stelleninhabers. Die angebotene Stelle wurde aber erst Mitte Juli ausgeschrieben. Im Jahr 2015 trat die Feuerwehrführung bestehend aus Herrn Hecker und seinem Stellvertreter, Herrn Bramer aus persönlichen Gründen zurück. Die Bürgermeisterin holte Herrn Bramer mit dem sie gut bekannt ist zurück. Ein Rücktritt vom Rücktritt. Herr Bramer wurde von der Bürgermeisterin als Chef der freiwilligen Feuerwehr protegiert. Er erhielt dann die ausgeschriebene Stelle im Bauhof. Unabhängig der Tatsache, dass sich auf die offizielle Ausschreibung einige qualifizierte Bewerber beworben haben, die allesamt abgelehnt wurden, ist bei dieser Vorgehensweise der Bürgermeisterin der Gedanke an Vetternwirtschaft nicht von der Hand zu weisen. Im Prinzip war das Ausschreibungsverfahren ein totes Rennen, da der Gewinner schon am 29.05.2017 feststand. Das Risiko, dass nicht berücksichtigte Bewerber den Klageweg beschritten, nahm man einfach in Kauf. In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2017 macht die Bürgermeisterin deutlich, der Gemeinde ist kein Schaden entstanden und Personalentscheidungen obliegen ihr. Der Schaden liegt nach unserer festen Überzeugung darin, dass die Integrität des Auswahlverfahrens und der Gemeinde Weilerswist extrem beschädigt wurde.
Nun kommen wir zum Winterdienst. Die Bürgermeisterin argumentiert, Herr Linden, der Leiter des Bauhofs, hätte ihr im September mitgeteilt, dass der Bauhof den Winterdienst in diesem Jahr nicht ausführen könne. Daraufhin hat die Bürgermeisterin den Vertrag mit dem Kreis über die Streuung der Kreisstraßen gekündigt und eine Ausschreibung des Winterdienstes für Weilerswist unternommen. Die Begründung warum sie vorbei am Ausschuss und Rat gehandelt, wäre Gefahr im Verzug. Auch hätte die Entwicklung des Ausschreibungstextes lange gedauert. Eine lächerliche Begründung.
Im September von Gefahr im Verzug zu sprechen, so dass eine Beteiligung der politischen Organe nicht möglich gewesen wäre, ist ein starkes Stück. Es war genug Zeit, mit den Fraktionen und letztlich mit dem Rat vernünftige und Kostengünstigere Möglichkeiten umzusetzen. Der derzeitige Vertrag beinhaltet Kosten in Höhe von 39.000 € als Pauschale inklusive Mehrwertsteuer zuzüglich 5.800€ incl. Mehrwertsteuer pro Einsatz. Man muss dabei wissen, dass die Gemeinde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und daher die Mehrwertsteuer nicht absetzen kann. Da die Firma, welche den Winterdienst durchführt, die Einsätze selbst festlegen kann, selbst Kontrollfahrten werden in Rechnung gestellt, entstehen der Gemeinde Weilerswist Kosten die man nicht annähernd einplanen kann. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass ein erheblicher Betrag in 6-stelliger Größenordnung bereits für die Jahre 2019 bis 2022 in den Haushalt eingestellt worden sind.
Am 14.12.2017 erläuterte die Bürgermeisterin, dass es deswegen dazu gekommen ist, dass wegen dem Krankenstand im Bauhof und weil vier neuen Stellen, die man schaffen wollte mit einem Sperrvermerk belegt wurden. Das heißt der Gemeinderat sei es selber schuld, dass sie den Winterdienst ausschreiben musste. Diese Argumentation ist blanker Hohn. Zum einen sind bis auf 2 Personen sämtliche Mitarbeiter die letzten Jahre den Winterdienst betrieben haben vorhanden, auch wurde die Möglichkeit nicht geprüft über eine Zeitarbeitsfirma Mitarbeiter zur Unterstützung zu suchen, die man später in Festanstellung hätte übernehmen können.
Darüber hinaus wurde im November 2017 noch eine Stelle für den Bauhof, die in der Stellenbeschreibung die Bereitschaft zum Winterdienst enthält, ausgeschrieben. Die Begründung, ein Mitarbeiter wäre ausgeschieden. Nun dieser Mitarbeiter ist nicht ausgeschieden, sondern krank.